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Unternehmensbewertung

Unternehmens- und Vermögenswerte verlässlich und nachvollziehbar bewertet

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Bewertungen dem Anlass nach ausrichten – das ist die Herausforderung.

Unternehmensbewertungen können aus vielen verschiedenen Anlässen nötig werden: Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen bildet ein verlässlich und nachvollziehbar ermittelter Unternehmenswert zum Beispiel die Grundlage für Preisverhandlungen und Grenzpreisbestimmungen. Gleiches gilt bei Immobilien-Transaktionen – unabhängig davon ob es dabei um den Erwerb, die Veräußerung oder die Übertragungen bei Schenkungen oder im Erbfall geht. Und auch im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen nach deutschen oder internationalen Rechnungslegungsvorschriften gewinnen Unternehmensbewertungen immer mehr an Bedeutung, wenn beispielsweise (immaterielle) Vermögenswerte mit ihrem Zeitwert bilanziert werden oder Kaufpreisallokationen bzw. Werthaltigkeitsnachweise (Impairment Tests) erforderlich sind.

Ein anlassbezogenes Bewertungsvorgehen – das ist unsere Lösung.

Bei einer Unternehmensbewertung werden von unseren Experten alle wertbeeinflussenden Faktoren umfassend ermittelt und sachgerecht beurteilt. Je nach Bewertungsanlass stellen wir dabei die entsprechend angepassten Modelle zur Verfügung und führen die jeweilige Bewertung nach allgemein anerkannten Bewertungsverfahren (z.B. IDW S 1, Ertragswertverfahren, Discounted Cashflow Verfahren, Multiplikatorverfahren oder Bewertungen nach Bewertungsgesetz) durch. Und je nach Beauftragung werden wir als sachverständiger Gutachter, Berater oder Prüfer tätig.

Ein fachkundiges Beraternetzwerk – das ist unser Trumpf.

Dank unseres umfassenden Netzwerkes steht Ihnen bei betriebswirtschaftlichen Bewertungen sowie bei der Planung und der Gestaltung von Transaktionen jederzeit ein Experten-Team aus Bewertungsspezialisten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zur Seite.

Das leisten wir für Sie:

  • Unternehmensbewertung nach anerkannten Bewertungsgrundsätzen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Planungs- und Prognoserechnungen
  • Bewertung von Immobilien
  • Bewertung immaterieller Vermögenswerte (Rechte, Patente, IP und Kundenstämme)
  • Kaufpreisallokationen (PPA)
  • Transaktionsberatung
  • Nachfolgeberatung
  • Rechnungswesen und Bilanzierung

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