Die Bewahrung der Lebensleistung – das ist die Herausforderung.
Wer sein Unternehmen oder sein Vermögen auf die nächste Generation übertragen möchte, steht zwangsläufig vor einer Reihe weitreichender Fragestellungen – schließlich geht es darum, die eigene Lebensleistung zu bewahren und den Zugriff Dritter zu verhindern. Zudem ist es für den Übergeber von entscheidender Bedeutung, sich finanziell abzusichern und bei der Übertragung weder Schenkungs- noch Erbschafts- oder Ertragssteuerzahlungen auszulösen. So treffen bei Nachfolgeregelungen eine Vielzahl komplexer, ineinandergreifender Herausforderungen des Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts auf die steuerlichen Vorschriften des Bewertungs-, Erbschaftsteuer- und Einkommenssteuerrechts. All diese Bereiche müssen wie Zahnräder eines Uhrwerkes aufeinander abgestimmt sein, sodass es bei Nachfolgeregelungen zwingend eines ganzheitlichen Beratungsansatzes bedarf.