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Internationale Steuerberatung

Auf der sicheren Seite beim internationalen Steuerrecht

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Komplexe, länderspezifische Regelungen – das ist die Herausforderung.

Die zunehmende Internationalisierung von Unternehmen und die damit einhergehende Verzahnung von Rechtsvorschriften des In- und Auslandes machen den Umgang mit Steuern deutlich komplizierter, so dass es nicht mehr reicht, nur die nationalen Gesetze im Blick zu haben.

Ob Außensteuergesetz, Doppelbesteuerungsabkommen, Regelungen der Abgabenordnung, des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes – die zahlreichen Vorschriften im internationalen Steuerrecht sollen verhindern, dass Deutschland durch Auslandsaktivitäten Besteuerungssubstrat entzogen wird. Und auch die internationalen Regeln zur Gewinnzuordnung wurden im Rahmen der BEPS-Maßnahmen wesentlich überarbeitet und verschärft. Diese Anforderungen erfordern erfahrende Spezialisten.

Langjährige Expertise in der grenzüberschreitenden Steuerplanung – das ist unsere Lösung.

Um Sie fundiert beraten zu können, analysieren wir zunächst unter Berücksichtigung Ihres Geschäftszweiges und der geplanten künftigen Ausrichtung die bestehenden Verhältnisse. Anschließend unterstützen Sie unsere Experten des internationalen Steuerrechts, die zum Teil über jahrzehntelange Erfahrung in der Betreuung von international agierenden Konzernen verfügen, bei der Entwicklung optimierter Lösungen und den damit einhergehenden positiven Steuereffekten für Ihr Unternehmen. Dabei möchten wir Ihnen stets aufzeigen, wie Sie Gestaltungsspielräume optimal nutzen und insbesondere die verschärften Anforderungen in Bezug auf gegebene Dokumentationsvorschriften und Meldepflichten effizient erfüllen. So helfen wir Ihnen auch bei umfangreichen Gesetzesänderungen, Sanktionen der Finanzverwaltung zu vermeiden.

Ein Netzwerk aus kompetenten Beratern – das ist unser Trumpf.

Durch unser weltweites HLB-Netzwerk, das sich über mehr als 150 Länder erstreckt, sind wir jederzeit in der Lage, steuerlich optimale Strukturen für Ihr Unternehmen zu finden und diese zu implementieren. Und auch im Falle von geplanten Maßnahmen in Deutschland überprüft unser schlagkräftiges HLB-Netzwerk die daraus resultierenden Auswirkungen auf die betroffenen ausländischen Staaten und findet eine optimale steuerliche Gestaltung für Sie. Haben Sie Ihre kaufmännische Abteilung an unsere Gesellschaft ausgelagert, kann sich der Jahresabschlussprüfer Ihres Unternehmens zudem auf unsere hohen Qualitätsstandards (zertifiziert nach PS951 Typ 2 und ISAE 3402 Type 2) verlassen. Dies spart Ihnen Aufwand, Zeit und Kosten.

Doing Business in USA

Hier finden Sie unsere Broschüre

Doing Business in New Zealand

Hier finden Sie unsere Broschüre

Doing Business in UK

Hier finden Sie unsere Broschüre

Das leisten wir für Sie:

  • Beratung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisdokumentationen und Verrechnungspreisgestaltung
  • Erarbeitung internationaler Konzernstrukturen
  • Beratung und Betreuung von Unternehmen im Inland (Übernahme von Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnungen, monatliches Reporting nach IFRS und GAAP, Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen)
  • Expatriates-Besteuerung inkl. Lohnabrechnungen und allen damit zusammenhängenden Themen (Klärung von DBA Fragen und Salary Split)
    Ergebnisermittlung von Betriebsstätten nach der Betriebsstätten-Gewinnaufteilungsverordnung (BSGAV)

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