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Aktuelles von HLB Linn Goppold

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Umsatzsteuerliche Organschaft mit Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft kann Teil einer umsatzsteuerliche Organgesellschaft sein.

Dazu muss die Personengesellschaft muss finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch und nach Auffassung der Finanzverwaltung ab dem 01.01.2019 auch zu 100 %  in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein.

Wir empfehlen Unternehmen mit Tochterpersonengesellschaften die Entstehung einer umsatzsteuerlichen Organschaft ab dem 01.01.2019 prüfen zu lassen. Die Übergangsregel läuft zum 31.12.2018 aus.

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