Eine Personengesellschaft kann Teil einer umsatzsteuerliche Organgesellschaft sein.
Dazu muss die Personengesellschaft muss finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch und nach Auffassung der Finanzverwaltung ab dem 01.01.2019 auch zu 100 % in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein.
Wir empfehlen Unternehmen mit Tochterpersonengesellschaften die Entstehung einer umsatzsteuerlichen Organschaft ab dem 01.01.2019 prüfen zu lassen. Die Übergangsregel läuft zum 31.12.2018 aus.