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Aktuelles von HLB Linn Goppold

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Der neue Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Die EU-Abschlussprüfungsreform bringt einen deutlich erweiterten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers mit sich. Insbesondere bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften werden hierdurch der Öffentlichkeit zusätzliche Informationen zugänglich.

Als wesentliche Änderung wird der Bestätigungsvermerk demnächst bei allen Unternehmen aus zwei Teilen bestehen. Der erste Teil wird den Vermerk zur Prüfung des Abschlusses enthalten, in dem das Prüfungsurteil und dessen Grundlagen beschrieben werden. In dem zweiten Teil werden Informationen zur Prüfung des Lageberichts sowie bei kapitalmarktorientierten Unternehmen die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und einiges mehr genannt.

Über die Aufnahme besonders wichtiger Prüfungssachverhalte entscheidet der Abschlussprüfer und bespricht diese vorab mit dem Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss des geprüften Unternehmens. Ferner muss bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften eine ergänzende Aussage zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers erfolgen, in der ausgeschlossen wird, dass über die Prüfung des Jahresabschlusses hinaus Leistungen erbracht wurden, die nicht mit der Prüfung vereinbar sind.

Die neuen Vorschriften gelten für Jahres- und Konzernabschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 16.6.2016 beginnen.

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