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Aktuelles von HLB Linn Goppold

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Neue Verwaltungsgrundsätze zur internationalen Betriebsstättengewinnaufteilung

Die lang erwarteten Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättengewinnaufteilung sind am 22.12.2016 veröffentlicht worden. Auf rund 180 Seiten konkretisiert die Finanzverwaltung ihre Sicht des Fremdvergleichsgrundsatzes bei der Einkünftezuordnung zu in- und ausländischen Betriebsstätten.

Die Verwaltungsgrundsätze sind nur für sog. einfache Betriebsstätten anzuwenden. Sie gelten nicht für Geschäftsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern.

Das Schreiben enthält umfangreiche Erläuterungen zur Zuordnung von Vermögenswerten und Geschäftsvorfällen sowie maßgeblichen Personalfunktionen und damit von Einkünften zu einer Betriebstätte. Außerdem werden zur steuerlichen Ergebnisrechnung der Betriebsstätte erforderliche Hilfs- und Nebenrechnungen genannt.

Von der Finanzverwaltung wird anerkannt, dass die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auch zu einem Verlust der Betriebsstätte führen kann.

Für kritisch halten wir die Bestimmung, dass Vorlaufkosten im Fall einer gescheiterten Betriebsstättengründung dem Betriebsstättenstaat zuzuordnen sein sollen. Diese Kosten können sich dann überhaupt nicht steuermindernd auswirken.

Außerdem kann es in Fällen, in denen der andere beteiligte Staat den Fremdvergleichsgrundsatz nicht den deutschen Vorschriften entsprechend anwendet, zu Doppelbesteuerungen kommen.

Die bisherigen Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze vom 24.12.1999 sind nur noch in Teilbereichen, z. B. für Fragen der Betriebsstättengründung, anzuwenden.

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