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Aktuelles von HLB Linn Goppold

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Häusliches Arbeitszimmer für mehrere Personen

Steuerpflichtige können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, wenn für ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die hierfür abzugsfähigen Kosten sind grundsätzlich auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.250 € gedeckelt.

Dieser maximale Betrag von 1.250 € konnte bislang nur einmal pro Arbeitszimmer angesetzt werden. Bei der Nutzung desselben Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige, z. B. Eheleute, war der Höchstbetrag anteilig anzusetzen.

Der Bundesfinanzhof entschied am 15.12.2016 zugunsten der Steuerpflichtigen, dass der Höchstbetrag von 1.250 € pro Steuerpflichtigem und nicht pro Arbeitszimmer anzusetzen ist. Voraussetzung ist u. a., dass jeder Nutzer über einen Arbeitsplatz in dem Arbeitszimmer verfügt.

Beispiel:
Ein Lehrerehepaar nutzt ein häusliches Arbeitszimmer mit zwei Arbeitsplätzen. Die Eheleute haben die Kosten in Höhe von 2.200 € im Kalenderjahr gemeinsam getragen. Bisher konnte jeder Ehegatte 625 € (1/2 von 1.250 €) einkunftsmindernd geltend machen. Nun steht jedem Ehegatten ein Abzugsbetrag von 1.100 € (1/2 von 2.200 €, max. 1.250 €) zu.

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