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Aktuelles von HLB Linn Goppold

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Zuzahlungen bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens

Die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil dar, der für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Der Wert wird regelmäßig nach der 1%-Methode ermittelt.

Sofern der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Zahlungen für die private Nutzung leistet, mindern diese den geldwerten Vorteil. Allerdings werden von der Finanzverwaltung derzeit nur pauschale Zahlungen anerkannt. Hierzu gehören z. B. ein fester monatlicher Betrag oder eine Pauschale pro privat gefahrenem Kilometer.

Der Bundesfinanzhof hat am 30.11.2016 zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, dass alle vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten den geldwerten Vorteil mindern. Das können neben oder anstelle von Pauschalen auch unregelmäßig anfallende Treibstoff- oder Reparaturkosten und Versicherungsbeiträge sein. Die Minderung des geldwerten Vorteils erfolgt maximal auf 0 €.

Die Finanzverwaltung wendet das Urteil noch nicht allgemein an. Arbeitgeber sollten daher den Abzug entsprechender Beträge noch nicht bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, sondern bis zur Anerkennung des Urteils warten.

Arbeitnehmer haben aber bereits jetzt die Möglichkeit, die Minderung des geldwerten Vorteils für vergangene Jahre im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen zu beantragen.

Beispielberechnung:
                                                  Finanzverwaltung    Bundesfinanzhof
Bruttolistenpreis des Pkw                          50.000 €     50.000 €
Geldwerter Vorteil pro Monat (1%)                  500 €          500 €
Geldwerter Vorteil pro Jahr                          6.000 €       6.000 €
Selbst getragene Benzinkosten                     4.000 €      4.000 €
davon abziehbar                                                0 €      4.000 €
Zu versteuernder geldwerter Vorteil               6.000 €      2.000 €

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