Der Änderungsentwurf stellt klar, dass entsprechende Erlöse im Betriebsergebnis zu erfassen sind und keinen Einfluss auf die Höhe der Herstellungskosten der Anlage haben. Dementsprechend werden auch die Kosten zur Erstellung der Produkte erfolgswirksam erfasst. Derzeit geht hierzu aus dem IAS 16 keine eindeutige Regelung hervor, sodass zum Teil eine Verrechnung mit den Anschaffungskosten der Anlage vorgenommen wurde.
Der Erstanwendungszeitpunkt der Neuregelung wurde noch nicht bekannt gegeben, jedoch soll eine vorzeitige Anwendung zulässig sein. Die Kommentierungsfrist für den Entwurf endet am 17.10.2017.