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Aktuelles von HLB Linn Goppold

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Verrechnungspreise - Die „richtige“ Festlegung und Dokumentation von Verrechnungspreisen für Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland – das ist die Herausforderung!

Die Verlagerung von Gewinnen mit Hilfe von bewusst gestalteten Verrechnungspreisen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen bis hin zu einer kompletten Steuervermeidung beschäftigt seit Jahren Unternehmen und die von den vermeintlichen Steuerausfällen betroffenen Staaten. 

Am 14. Juli 2021 hat das Bundesfinanzministerium neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise veröffentlicht.  Diese fassen bisher geltende BMF-Schreiben zusammen, die nachfolgend aufgehoben werden. Das Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. 

Diese Verwaltungsgrundsätze sind zu beachten bei Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland

Es wird ein konkreter Bezug zu den OECD-Verrechnungspreisleitlinien (Anlage 1) hergestellt da nur so sichergestellt sei, „dass eine international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes erfolgt und hierdurch eine Doppelbesteuerung sowie (doppelte) Nichtbesteuerung vermieden werden“.  

In Kapitel I werden die Grundsätze der Einkünftekorrektur (EStG, KStG, DBA, AStG) ausführlich anhand von Beispielen dargestellt. 

In Kapitel III werden die anwendbaren Leitlinien dargestellt: 

Über allem steht dabei der Fremdvergleichsgrundsatz, nach dem Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen steuerlich so zu gestalten sind, wie wenn sie zwischen voneinander  unabhängigen Dritten vereinbart worden wären. Es soll die “...verkehrsübliche Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gegenüber Fremden...” zugrunde gelegt werden.  

Jeder einzelne Geschäftsvorfall soll nach den ihm zugrundeliegenden tatsächlichen Verhältnissen und nach seinem wirtschaftlichen Gehalt beurteilt werden. 

Der ggf. festzulegende Fremdvergleichspreis soll aus verfügbaren oder zugänglichen Daten abgeleitet werden.  

Bei der Durchführung des Fremdvergleichs ist eine Funktions- und Risikoanalyse der an dem Geschäftsvorfall Beteiligten vorzunehmen. 

Geeignete Verrechnungspreismethoden und Bewertungstechniken sind auszuwählen. 

Die vorgenannten Schritte sind zu dokumentieren. 

 

Gerne unterstützen Sie unsere Experten bei   

- Fragen zu diesen Verwaltungsgrundsätzen 

- bei der Durchführung der einzelnen Schritte zur Ermittlung von Verrechnungspreisen 

- bei der Anfertigung von entsprechenden Dokumentationen 

- bei Betriebsprüfungen mit Auslandssachverhalten 

  

Sprechen Sie uns an

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