Die Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist bis zum 31. August 2021 möglich.
Brauereien sind in Zeiten der Pandemie durch die Schließung der gastronomischen Betriebe in besonderer Weise betroffen.
Ist Ihre Brauerei von Umsatzeinbrüchen von 30% und mehr gegenüber dem jeweiligen Vergleichsmonat des Jahres 2019 betroffen, so können Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Je nach Höhe des prozentualen Umsatzeinbruches können bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten erstattet werden.
Die Überbrückungshilfe kann für die Monate November 2020 und Juni 2021 beantragt werden.
Bei der Antragstellung ist unsere Fachabteilung „Brauerei“ gerne bereit, Sie hinsichtlich den speziellen Fragen bei Brauereien zu beraten und zu unterstützen.