Die Bundesländer haben neben den vom Bund beschlossenen Maßnahmen eigene, umfangreiche Hilfspakete beschlossen. Auch Bayern hilft.
Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es den Unternehmen ermöglicht, die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren.
Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodel.
Ansprechpartner für die Unterstützungsangebote der LfA Förderbank Bayern, der KfW sowie der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) ist die Hausbank, die auch die finanziellen Hilfen bei LfA und BBB beantragt.
Soforthilfe Bayern
Für gewerblichen Unternehmen und Selbstständige inkl. Freiberufler
- mit maximal 250 Mitarbeitern
- Betriebstätte bzw. Arbeitsstätte in Bayern
- Liquiditätsengpass vorhanden
- Liquiditätsengpass muss genau beziffert werden, unspezifische Engpässe werden nicht berücksichtigt
- Verfügbares liquides Privatvermögen ist vor Beanspruchung der Corona-Soforthilfe einzusetzen (nicht anzurechnen sind jedoch z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden)
- der Antragssteller muss an Eides statt versichern, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben
Folgende Soforthilfen stehen zur Verfügung: - 5.000 Euro bei bis zu 5 Erwerbstätigen
- 7.500 Euro bei bis zu 10 Erwerbstätigen
- 15.000 Euro bei bis zu 50 Erwerbstätigen
- 30.000 Euro bei bis zu 250 Erwerbstätigen
Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses. Im Gegensatz zu den Zuschüssen des Bundes, ist der Einsatz der Mittel nicht zweckgebunden.
Hilfen der Städte und Gemeinden
Viele Städte und Gemeinden haben weitere kommunale Hilfspakete geschnürt, die Hilfen wie Stundung kommunaler Steuern und Abgaben, Gewerbemieten, Stellung von Bürgschaften u.ä. umfassen.