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Aktuelles von HLB Linn Goppold

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Covid 19 / Kreditprogramme - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Über die KfW werden verschiedene Kreditprogramme aufgelegt, um Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen, die unverschuldet in Finanznöte geraten sind.

Voraussetzungen für die KfW-Kredite wurden massiv gelockert und Konditionen verbessert.

Der Zugang zu den KfW-Krediten erfolgt über die Hausbank.

Dort können auch Bürgschaften zurückgreifen.

Das KfW-Sonderprogramm gilt ab 23. März 2020. Anträge können ab sofort gestellt werden.

 

Unternehmen älter als fünf Jahre (etablierte Unternehmen)

KfW-Unternehmerkredit (037/047)

  • KfW-Corona-Hilfe für Investitionen und Betriebs­mittel
  • bis zu 90 % Risiko­übernahme

Förderung von:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel (Mittel zur Gewähr­leistung des laufenden Betriebes)
  • Warenlager
  • Erwerb von Vermögens­werten aus anderen Unter­nehmen, auch Über­nahmen und tätige Be­teiligungen
  • Leasing

Keine Förderung von:

  • Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen
  • Treuhandkonstruktionen
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Er­werb eigener Unternehmens­anteile
  • Umschuldungen von bis zum 12.03.2020 ge­währten Krediten Nachfinanzierungen, Anschluss­finanzierungen und Prolongationen

 Kredithöhe:

  • bis zu 1 Mrd. EUR maximal
  • 25 % des Jahres­umsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohn­kosten 2019 oder
  • den aktuellen Liquiditäts­bedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unter­nehmen bzw. 12 Monate bei großen Unter­nehmen oder
  • 50 % der Gesamt­verschuldung des Unter­nehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro

 

Unternehmen jünger als fünf Jahre (junge Unternehmen)

ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076)

Für Unternehmen die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sein bzw. zwei Jahres­abschlüsse vorlegen können.

Förderung von

Investitionen, z. B.

  • Anlagen und Maschinen
  • Grundstücke und Gebäude
  • Baukosten
  • Einrichtungs­gegenstände
  • Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäfts­ausstattung
  • Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
  • Software
    Betriebsmitteln
  • Liquide Mittel
  • Personalkosten
  • Mieten
  • Aufwendungen für Marketing­maßnahmen
  • Messeteilnahme
  • Beratungskosten
  • Material- und Warenlager

Keine Förderung von:

  • Baumaßnahmen für "Betreutes Wohnen"
  • Treuhandkonstruktionen
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
  • Umschuldungen von bis zum 12.03.2020 gewährten Krediten
  • Nachfinanzierungen, Anschluss­finanzierungen und Prolongationen.

Kredithöhe:

  • bis zu 1 Mrd. EUR, maximal
  • 25 % des Jahres­umsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohn­kosten 2019 oder
  • den aktuellen Liquiditäts­bedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unter­nehmen bzw. 12 Monate bei großen Unter­nehmen oder
  • 50 % der Gesamt­verschuldung Ihres Unter­nehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro

Bürgschaften:

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen EUR verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 Prozent erhöhen.

Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigen-ständig und innerhalb von drei Tagen treffen können.

Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit.

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