Über die KfW werden verschiedene Kreditprogramme aufgelegt, um Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen, die unverschuldet in Finanznöte geraten sind.
Voraussetzungen für die KfW-Kredite wurden massiv gelockert und Konditionen verbessert.
Der Zugang zu den KfW-Krediten erfolgt über die Hausbank.
Dort können auch Bürgschaften zurückgreifen.
Das KfW-Sonderprogramm gilt ab 23. März 2020. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Unternehmen älter als fünf Jahre (etablierte Unternehmen)
KfW-Unternehmerkredit (037/047)
- KfW-Corona-Hilfe für Investitionen und Betriebsmittel
- bis zu 90 % Risikoübernahme
Förderung von:
- Investitionen
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
- Warenlager
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen
- Leasing
Keine Förderung von:
- Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Umschuldungen von bis zum 12.03.2020 gewährten Krediten Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
Kredithöhe:
- bis zu 1 Mrd. EUR maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
- den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
Unternehmen jünger als fünf Jahre (junge Unternehmen)
ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076)
Für Unternehmen die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sein bzw. zwei Jahresabschlüsse vorlegen können.
Förderung von
Investitionen, z. B.
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
Betriebsmitteln - Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
- Messeteilnahme
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
Keine Förderung von:
- Baumaßnahmen für "Betreutes Wohnen"
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Umschuldungen von bis zum 12.03.2020 gewährten Krediten
- Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Kredithöhe:
- bis zu 1 Mrd. EUR, maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
- den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
Bürgschaften:
Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen EUR verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 Prozent erhöhen.
Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigen-ständig und innerhalb von drei Tagen treffen können.
Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit.