Der Bund stellt für diese Berufsgruppen 50 Milliarden Euro Soforthilfe bereit.
Damit werden einmalig für drei Monate nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteuer und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. (auch ergänzend zu den Länderprogrammen). Diese Soforthilfe ist zweckgebunden für die Tragung des fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwandes (wie gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen u.ä.).
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.
Die Anträge werden aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet.