Verdienstausfälle, die sich aus Kita- oder Schulschließungen ergeben, sollen aufgefangen werden.
Familien, die wegen Kurzarbeit geringere Einkommen haben, erhalten leichteren Zugang zum Kinder-zuschlag (KiZ).
Für Antragsteller die ab dem 1. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellen, entfallen für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn sie erklären, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.
In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Anträge auf Grundsicherung werden vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.