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Aktuelles von HLB Linn Goppold

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Geplante Neuregelungen des Umsatzsteuergesetzes im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Warenbewegungen

Im Rahmen des  „Jahressteuergesetzes 2019“ plant der deutsche Gesetzgeber auch die Umsetzung der vom Rat der EU mit Anwendung zum 1. Januar 2020 beschlossenen Sofortmaßnahmen („Quick Fixes“) in Bezug auf das Umsatzsteuerrecht. Wenn auch das Jahressteuergesetz 2019 derzeit noch nicht verabschiedet ist, sind doch die im Rahmen der Umsetzung der oben genannten Sofortmaßnahmen geplanten Gesetzesänderungen so hinreichend sicher, dass wir Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt über die für Sie bedeutsamen Neuregelungen informieren möchten, damit notwendige Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden können. Die im Einzelnen geplanten Gesetzesänderungen finden Sie hier.

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